Friedhof Sponheim

Auf dem Friedhof in Sponheim sind folgende Bestattungen möglich:

  • Familiengräber (Wahlgräber),
  • Einzelgräber (Reihengräber),
  • Urnengräber (Wahl- oder Reihengräber)
  • Rasengrabfeld.

Gebühren

  • Reihenrasengräber: für Urnenbeisetzungen je Grabstelle für 25 Jahre Nutzungszeit 760 Euro. Es besteht die Möglichkeit, auf 15 Jahre zu verkürzen. Die Gebühren beinhalten die Grabstelle und die Pflege für die Dauer der Ruhezeit.
  • Reihengräber: für Erd- und Urnenbeisetzungen je Grabstelle für 30 Jahre Nutzungszeit 105 Euro.
  • Wahlgräber: für Erd-  und Urnenbeisetzungen für 30 Jahre Nutzungszeit je Grabstelle 180 bis 360 Euro. Bei einem Wahlgrab kann die Liegezeit verlängert werden, zusätzlich können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Fragen zu

  • Friedhof,
  • Belegung,
  • Bestattung,
  • Grabdenkmäler,
  • Umbettung

richten Sie bitte an Ute Berghof, Mitglied im Presbyterium.

Die Friedhofssatzung wird vom kirchlichen Verwaltungsamt in Bad Kreuznach neu bearbeitet. Nach der Fertigstellung wird sie im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Verwaltung des Friedhofes liegt bei der Kirchengemeinde Bockenau-Sponheim. Sie erfolgt ehrenamtlich.