Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) Presbyterium, die Mitglieder des Presbyteriums sind Presbyterinnen und Presbyter. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab.
Das Presbyterium leitet und verwaltet die Gemeinde. Es trifft Entscheidungen zum Beispiel über
die Schwerpunkte der Gemeindearbeit,
die Gottesdienstordnung,
die Verteilung der Gelder,
die Einstellung von Mitarbeitenden oder
die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin.
Jedes Presbyterium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und Ansprechpersonen für bestimmte Aufgaben in der Gemeinde wie Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Finanzen.
Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind, gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Neben Gemeindemitgliedern werden auch Mitarbeitende der Gemeinde ins Presbyterium gewählt. Außerdem gehören die Pfarrerinnen und Pfarrer zum Presbyterium.